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Meisenbach GmbH

Geisfelder Straße 14

96050 Bamberg

Telefon: +49 951 861-0
Fax: +49 951 861-158

Mail: info[at]meisenbach.de

Handelsregister: Bamberg HRB 1336
Ust-IdNr.: DE 811 176 843

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

Geschäftsführer:
Ulrich Stetter

Adresse wie oben
(Pflichtangaben gemäß §5 TMG; §55 II RStv)

Urheberrechtshinweise

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Die zehn Prinzipien des UN Global Compact / CSR Initiative

Unternehmerische Nachhaltigkeit beginnt mit dem Wertesystem unseres Unternehmens und einem prinzipienbasierten Geschäftsansatz. Dies bedeutet, auf eine Weise zu agieren, die mindestens der grundlegenden Verantwortung in den Bereichen Menschenrechte, Arbeit, Umwelt und Korruptionsbekämpfung gerecht wird. Diesem Prinzip verpflichten wir uns. Als verantwortungsbewusstes Unternehmen setzen überall dort, wo sie präsent sind, dieselben Werte und Prinzipien um . Durch die Einbeziehung der zehn Prinzipien des UN Global Compact in Strategien, Richtlinien und Verfahren und die Etablierung einer Kultur der Integrität werden wir als Meisenbach GmbH nicht nur unserer grundlegenden Verantwortung gegenüber Menschen und Umwelt gerecht, sondern schaffen auch die Voraussetzungen für langfristigen Erfolg.

Die zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen leiten sich ab von:

  • der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
  • der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit
  • der Erklärung von Rio zu Umwelt und Entwicklung
  • der Konvention der Vereinten Nationen gegen Korruption.

Menschenrechte
Grundsatz 1: Unser Unternehmen unterstützt und respektiert den Schutz der international verkündeten Menschenrechte.
Grundsatz 2: Wir stellen sicher, dass wir uns nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen.
Arbeit
Grundsatz 3: Wir wahren die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen.
Grundsatz 4: Beseitigung aller Formen von Zwangs- und Pflichtarbeit;
Grundsatz 5: die effektive Abschaffung der Kinderarbeit
Grundsatz 6: Beseitigung von Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf.

Umwelt
Grundsatz 7: Unternehmen sollten einen vorsorgenden Ansatz im Umgang mit Umweltproblemen unterstützen;
Grundsatz 8: Initiativen ergreifen, um ein größeres Verantwortungsbewusstsein für die Umwelt zu fördern;
Grundsatz 9: Förderung der Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien.

Anti-Korruption
Grundsatz 10: Wir gehen gegen alle Formen der Korruption, einschließlich Erpressung und Bestechung, vor.